Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm.
1. Tätigkeit
1.1 Die Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. mit Sitz in Recklinghausen führt entgeltlich als Makler eine Nachweis - und/oder Vermittlungstätigkeit für ihre Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.
1.2 Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist es der Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. ausdrücklich gestattet, für beide Vertragsparteien des beabsichtigten, nachgewiesenen oder zu vermittelnden Vertragsverhältnisses als Makler provisionspflichtig tätig zu werden. Eine solche Doppeltätigkeit ist auch dann erlaubt, wenn die Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. von einer Vertragspartei mit einem Alleinauftrag beauftragt wurde oder die Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. für beide Vertragsparteien als Vermittlungsmakler auftritt.
2. Haftungsbeschränkung
Alle Angaben basieren auf den von dritter Seite erteilten Informationen. Sie erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Für Schäden des Kunden haftet die die Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
3. Verschwiegenheitserklärung
3.1 Sämtliche Angebote, Angaben und Informationen über Kauf- und / oder Mietobjekte sind ausschließlich für den von der Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. angesprochenen Interessenten und Empfänger bestimmt. Dieser ist verpflichtet, die durch die Tätigkeit der Firma erlangten Informationen und Angaben streng vertraulich zu behandeln. Der Interessent darf weder die von der Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm., noch die durch den Vertragspartner selbst in Erfahrung gebrachten Angaben über das Vertragsobjekt an Dritte weitergeben.
3.2 Gibt der Empfänger dennoch die hierdurch erhaltene Information und Nachweise an Dritte weiter und kommt es zum Abschluss einen Vertrages mit einem hierdurch unmittelbar oder mittelbar informierten Dritten, so ist der von der Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. angesprochene Interessent und Empfänger der Information verpflichtet, diejenige Provision zu entrichten, die im Falle eines durch die Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. vermittelten Vertragsabschluß entstanden wäre.
4. Vorkenntnis
4.1 Ist dem Empfänger eines Angebotes oder Nachweises das angebotene bzw. nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich ab Zugang des Angebotes oder Nachweises der Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. schriftlich mitzuteilen.
4.2 Andernfalls ist der Interessent verpflichtet, die der Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. entstandenen und noch erwachsenden Kosten aus ihrer im Hinblick auf dieses Objekt zugunsten des Interessenten entfalteten Tätigkeit zu ersetzen.
5. Ersatzgeschäft
Der Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. steht auch dann diese vereinbarte Provision zu, wenn anstelle des eingeleiteten ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
6. Vergütung
6.1 Das Vermittlungshonorar entsteht mit dem formgültigen Abschluss eines Vertrages betreffend das nachgewiesene bzw. vermittelte Geschäft. Mit Abschluss dieses Vertrages ist das Vermittlungshonorar zur Zahlung fällig.
6.2 Sofern nicht individuell und unter Beachtung der Schriftform abweichend bestimmt, schuldet der Kunde der Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. eine Vergütung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Bei Abschluss eines Kaufvertrages hat der Käufer und/oder der Verkäufer 3% zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer aus dem vereinbarten Kaufpreis einschließlich desjenigen Wertes aller sonstigen Leistungen, die der Käufer als Teil des Gesamtkaufpreises übernimmt, zu zahlen.
Bei Abschluss eines Erbpachtvertrages hat der Grundstückseigentümer und/oder der Erbbauberechtigte 3% zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer aus dem Zwanzigfachen einer Jahrespacht, mindestens aus der Summe der bis zum Ende der Verträge sich summierenden Nettopacht- bzw. Nettomietzinsen, mindestens aber 3,0 Netto-Monatsmieten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, zu zahlen.
Bei Gewerberaummietverträgen hat der Mieter zu zahlen:
3,0 Netto-Monatsmieten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einer Mietvertragsdauer bis zu 10 Jahren.
3% aus der 10-fachen Jahresnettomiete zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einer Mietvertragsdauer ab 10 Jahren, auch 5 Jahre + 5 Jahre Option.
Bei Wohnraummietverträgen hat der Mieter 2,0 Monatskaltmieten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen.
7. Verjährung
Sämtliche gegen die Firma ALLIMMO Immobilien e. Kfm. gerichteten Schadensersatzansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von drei Jahren nach Entstehen des Anspruchs oder spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Ansprüche bei Haftung wegen Vorsatz.
8. Schriftformklausel
Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformklausel selbst.
9. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommen, was im Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.
Haftungsausschluss
Alle Angaben zu den angebotenen Objekten beruhen auf Informationen des jeweiligen Auftraggebers von ALLIMMO Immobilien e. Kfm.. Irrtum und Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. ALLIMMO Immobilien e. Kfm. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Urheberrecht
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